Interne Meldestelle
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dient dazu, Benachteiligungen auszuschließen und Whistleblowern Rechtssicherheit zu geben. Somit können Whistleblower vor dienst- und arbeitsrechtlichen Repressalien geschützt werden. Das Jobcenter Lippe hat daher jetzt auch eine entsprechende Interne Meldestelle eingerichtet.
Hinweisgeberschutzgesetz
Wichtig zu wissen: Meldungen sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Die gemeldeten Verstöße müssen einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit enthalten, da die interne Meldestelle nicht zuständig ist für Informationen über privates Fehlverhalten. Ohne einen solchen Zusammenhang greift der gesetzliche Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber nicht. Meldungen werden grundsätzlich streng vertraulich behandelt. Die Identität einer hinweisgebenden Person wird umfassend geschützt, es sei denn, dass sie vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet. In solchen Fällen sind böswillige Hinweisgebende sogar zum Schadensersatz verpflichtet.
Im Jobcenter Lippe wurde Ulrike Grabow damit beauftragt, die Aufgaben der Internen Meldestelle wahrzunehmen. Die Vertraulichkeit der Identität der/des Hinweisgebenden ist auf jeden Fall - unabhängig von der Art der Kontaktaufnahme mit Frau Grabow - gewährleistet. Sie erreichen Frau Grabow telefonisch unter 05231/4599-165 und die Meldestelle per Mail unter interne-meldestelle@jobcenter-lippe.de.
Zum Nachlesen:
Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutz-gesetz - HinSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/index.html