Bildung und Teilhabe
Im Jahr 2011 ist die Regelung zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Es verbessert die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen. Außerdem stellt es sicher, dass diese Kinder an Aktivitäten in Schulen und Vereinen teilnehmen können. Das Jobcenter Lippe bearbeitet diese Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Alle anderen Berechtigten (z.B. Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag) wenden sich bitte an den Kreis Lippe bzw. an die Gemeindeverwaltung des Wohnortes. Bevor Sie Ihr Kind bei Nachhilfeangeboten oder Vereinen anmelden, klären Sie bitte mit Ihrer Ansprechperson beim Jobcenter Lippe, ob Leistungen übernommen werden können. Von Ihnen bereits gezahlte Beiträge und Gebühren können im Nachhinein leider nicht vom Jobcenter erstattet werden. Sie können Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter Lippe, im Rathaus Ihrer Gemeinde sowie jeder Behörde des Kreises Lippe abgeben.
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