Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Website www.jobcenter-lippe.de

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im 
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) 
und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung
Das Jobcenter Lippe ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: 
www.jobcenter-lippe.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.jobcenter-lippe.de ist weitestgehend mit der BITV NRW vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
Aktuell sind noch nicht alle angebotenen PDF-Dokumente auf unserer Website barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 20.01.2025.
Die Erklärung basiert auf einer Bewertung durch die Venne Media GmbH, durchgeführt im Dezember 2024.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback-Mechanismus
Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu unser allgemeines Kontaktformular verwenden oder eine E-Mail schreiben an info@jobcenter-lippe.de.

Kontaktinformationen
Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich auch direkt an die Ansprechpartner für Barrierefreie Informationstechnik und Dokumente wenden.
Telefonische Durchwahl und Ansprechperson:
Heinz-Dietrich Richter
0 52 31 / 45 99-0

Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen. Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
 oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.